Welchen Arbeitgeberzuschuss bekomme ich für PKV und GKV wenn ich

Wenn Sie privat krankenversichert (PKV) sind und ein Monatsbruttoeinkommen von 3.002,72 EUR haben, ergeben sich die Arbeitgeberzuschüsse für die private Krankenversicherung (PKV) und die Pflegeversicherung (PPV) nach den aktuellen Richtlinien für 2025.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt im Jahr 2025 höchstens 471,32 EUR. Dieser Betrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die für 2025 bei 5.512,50 EUR pro Monat liegt. Um den genauen Zuschuss zu berechnen, wird in der Regel die Hälfte des PKV-Beitrags berücksichtigt, wenn dieser unterhalb dieser Grenze liegt. Da Ihr Monatsbeitrag zur PKV mit 729 EUR über diesem Betrag liegt, wird nur der Maximalbetrag von 471,32 EUR als Zuschuss gewährt.

Für die Pflegeversicherung, die parallel zur PKV zu berücksichtigen ist, wird in der Regel ein zusätzlicher Arbeitgeberanteil von 1,8 % des Bruttoeinkommens verrechnet. In Ihrem Fall wäre dies:

  1. Berechnung des Arbeitgeberanteils zur Pflegeversicherung:
    • Bruttobezug: 3.002,72 EUR
    • Arbeitgeberanteil (1,8 %): 3.002,72 EUR * 0,018 = 54,05 EUR.

Somit würde sich Ihr Gesamter Arbeitgeberzuschuss auf:

  • 471,32 EUR (PKV) + 54,05 EUR (PPV) = 525,37 EUR belaufen.

Zusammenfassend können Sie als privat versicherter Arbeitnehmer mit einem brutto Monatseinkommen von 3.002,72 EUR einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von etwa 525,37 EUR erhalten. Finden Sie detailliertere Informationen dazu unter den folgenden Links:

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