Unter welchen Bedingungen darf man einen Maklervertrag im Rahmen eines

Die außerordentliche Kündigung eines Maklervertrags im Rahmen eines Hausverkaufs kann unter bestimmten Bedingungen erfolgen, die in den folgenden Quellen detailliert beschrieben werden.

Zunächst sollte erwähnt werden, dass eine außerordentliche Kündigung meist aufgrund von "wichtigen Gründen" erfolgt. Nach § 626 BGB ist eine fristlose Kündigung nur dann möglich, wenn es Umstände gibt, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise ein schwerer Verstoß des Maklers gegen die vertraglichen Vereinbarungen sein. In solchen Fällen ist es ratsam, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes zu kündigen (siehe Hausgold).

Ebenfalls relevant ist der Hinweis, dass für die außerordentliche Kündigung eines befristeten Maklervertrags gilt, dass dieser nicht länger als nötig laufen sollte. Ist der Vertrag unangemessen lange im Vergleich zur erwarteten Verkaufsdauer, kann eine außerordentliche Kündigung ebenfalls gerechtfertigt sein (Hausverkauf.de). Dies kann auch bei einem nicht eingehaltenen Angebot erfolgen, beispielsweise wenn der Makler keine adäquaten Dienstleistungen erbringt (Kanzlei Franz).

Zusammenfassend ist die außerordentliche Kündigung eines Maklervertrags im Rahmen eines Hausverkaufs möglich, wenn entweder schwerwiegende Verstöße des Maklers vorliegen oder der Vertrag unangemessen befristet ist. In jedem Fall sollte der Kündigungsgrund zeitnah, innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, geltend gemacht werden, um rechtlich abgesichert zu sein. Für weitere Informationen finden Sie nützliche Tipps und Details in den untenstehenden Links:

Work fast from anywhere

Stay up to date and move work forward with BrutusAI on macOS/iOS/web & android. Download the app today.