Such bitte im Internet ob das versenden von B2B-Mails (Cold-Mails)

Das Versenden von B2B-Cold-Mails in Deutschland ist unter bestimmten Bedingungen legal, jedoch gibt es wichtige Regelungen zu beachten:

  1. Gestattung im B2B-Bereich: Kaltakquise per E-Mail ist grundsätzlich im B2B-Bereich erlaubt, wenn man davon ausgehen kann, dass eine "mutmaßliche Einwilligung" des Empfängers vorliegt (§7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Das bedeutet, dass die Kontaktaufnahme angenommen werden kann, wenn eine Geschäftsbeziehung oder ein thematischer Bezug besteht.

  2. Öffentlich zugängliche E-Mail-Adressen: Sie dürfen E-Mail-Adressen verwenden, die öffentlich zugänglich sind, beispielsweise aus Unternehmenswebseiten oder Online-Verzeichnissen. Eine gezielte Ansprache von Firmen, die für Ihre Dienstleistungen relevant sind, ist zulässig, solange die Grundsätze des Datenschutzes beachtet werden.

  3. Hinweis auf Widerspruch: Es ist wichtig, dass in der E-Mail ein klarer Hinweis auf das Widerrufsrecht enthalten ist. Der Empfänger sollte die Möglichkeit haben, sich gegen die Kontaktaufnahme zu entscheiden.

  4. Datenschutz: Bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, insbesondere in Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Für eine detaillierte Übersicht und rechtliche Sicherheit beim Versenden von B2B-Cold-Mails können die folgenden Links als Ressourcen dienen:

Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

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