Such bitte im Internet ob das versenden von B2B-Mails (Cold-Mails)

Die rechtlichen Aspekte des Versendens von B2B-Cold-Mails sind in Deutschland klar geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Kaltakquise per E-Mail ist im B2B-Bereich grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, Sie haben zuvor die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers eingeholt. Ohne diese Zustimmung riskieren Sie rechtliche Konsequenzen.

  2. Datenschutz und DSGVO: Auch wenn Kaltakquise an sich nicht per se verboten ist, müssen Sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Dies bedeutet, dass Sie personenbezogene Daten nur für legitime geschäftliche Zwecke verwenden dürfen und der Empfänger über die Verarbeitung seiner Daten informiert werden muss.

  3. Ausnahmen: Es gibt einige Ausnahmen im B2B-Bereich, beispielsweise wenn eine bestehende Geschäftsbeziehung besteht oder der Empfänger zuvor Interesse an Ihren Dienstleistungen gezeigt hat.

  4. Empfehlungen: Es ist ratsam, die Cold-Mails so zu gestalten, dass sie den Eindruck einer personalisierten Kontaktaufnahme hinterlassen, und im besten Fall auf einen vorherigen Kontakt oder gegenseitiges Interesse Bezug zu nehmen, um die Erfolgschancen zu erhöhen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Für detaillierte Informationen können die folgenden Ressourcen hilfreich sein:

Es empfiehlt sich, immer rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Praktiken konform sind.

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