krankengeld berechnung in der kurzarbeit

Die Berechnung des Krankengeldes während der Kurzarbeit ist ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer. Nachdem ein Arbeitgeber in Kurzarbeit ist, erhalten die Mitarbeitenden bis zu 6 Wochen weiterhin Lohn sowie das Kurzarbeitergeld (KUG), auch wenn sie krank werden. Dies wurde in verschiedenen Quellen und Institutionen erläutert.

Laut einem Beratungsblatt der Techniker Krankenkasse erfolgt die Berechnung und Auszahlung des Krankengeldes durch den Arbeitgeber, wobei die Höhe des Krankengeldes in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts und maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts beträgt. Diese Informationen sind in dem PDF-Dokument von der Techniker Krankenkasse enthalten, das weitere Details zu Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit behandelt. Hier können Sie mehr dazu erfahren.

Die AOK hebt hervor, dass der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengelds der letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Kurzarbeit ist. Das bedeutet, dass die Höhe des Krankengeldes auf Basis des zuletzt erzielten Lohns vor der Kurzarbeit berechnet wird. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

Zur Klärung weiterer finanzieller Aspekte stellt die Bundesagentur für Arbeit Informationen über das Kurzarbeitergeld bereit, die jedoch für den direkten Krankengeldbezug weniger relevant sind. Zusätzliche Informationen darüber finden Sie hier.

Ein hilfreiches Tool zur genauen Berechnung des Krankengeldes ist der Krankengeldrechner, der präzise Standorte zur Berechnung256 2347995995142 2347995995142 . Hier finden Sie einen solchen Rechner.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelungen zur Berechnung des Krankengeldes während der Kurzarbeit gut dokumentiert sind und verschiedene Institutionen hilfreiche Informationen bereitstellen, um betroffenen Arbeitnehmern Klarheit über ihre finanziellen Ansprüche zu geben.

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