ab wann sind Rechnungen in der schweiz verjährt

In der Schweiz sind die Verjährungsfristen für Rechnungen im Obligationenrecht (OR) geregelt. Gemäß Artikel 127 OR beträgt die allgemeine Verjährungsfrist zehn Jahre für alle Forderungen, sofern nicht anders bestimmt. Dies gilt für die meisten Arten von Rechnungen und finanziellen Forderungen.

Allerdings gibt es spezifische Verjährungsfristen für bestimmte Arten von Rechnungen. Handwerkerrechnungen und Honorare verjähren beispielsweise nach fünf Jahren. Für Verlustscheine, die aus Schulden resultieren, beträgt die Verjährungsfrist sogar 20 Jahre.

Zusätzlich gibt es auch Sonderfälle, wie bei Nebenkostenabrechnungen, die fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode verjähren. Es ist wichtig, sich dieser Fristen bewusst zu sein, um finanzielle Verluste zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln, insbesondere bei offenen Rechnungen, die möglicherweise eingetrieben werden sollen.

Für weitere Informationen und detaillierte Erklärungen zu den Verjährungsfristen in der Schweiz können folgende Links besucht werden:

Diese Informationen sind entscheidend, um die eigenen finanziellen Ansprüche im Voraus zu schützen.

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